Weiterbildungsplan Praxisassistent

Zur Information interessierter Kollegen und Kolleginnen haben wir unseren ehemaligen strukturierten Weiterbildungsplan für Praxisassistenten im Netz belassen..
PDF-Download des Weiterbildungsplanes
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Vorbemerkungen:
Ziel dieser in unser Praxis-Qualitätsmanagement (QM) integrierten Verfahrensanleitung (VA) ist die Festlegung eines strukturierten gegliederten Weiterbildungsplanes für Praxisassistenten (PA). Die im weiteren Text einem Weiterbildungsthema zugeordneten Buchstaben und Zahlen bezeichnen den jeweilig einschlägigen Ordner unseres QM-Handbuches.
Die Weiterbildung wird in die folgenden einzelnen, aber aufeinander aufbauenden Phasen bzw. Abschnitte 1 bis 4 gegliedert, phasenunabhängig werden während der gesamten Weiterbildungszeit die Maßnahmen unter Abschnitt 5 praktiziert. Im Anschluß an die folgende Übersicht werden die Ziele und Maßnahmen der einzelnen Abschnitte detailliert beschrieben.
1. Einführungs- und Informationsphase (1 Woche)
Kennenlernen der Praxis und der Mitarbeiter; eigenständiger Zugang zu
allen Informationsquellen, vor allem zu den schriftlich niedergelegten
Hinweisen in unserem Praxis-QM-Handbuch; Einführung in die EDV;
Erklärung unseres Notfallmanagements.
2. Begleitungsphase (je nach Ausbildungsstand 6-8 Wochen
Begleitung des Herrn Dr. H. Puschmann bei allen ärztlichen und
verwaltungstechnischen Praxistätigkeiten.
3. Phase der noch selektierten aber bereits selbstständigen
Tätigkeit (8 Wochen)
Durchführung eigenverantwortlicher ärztlicher Arbeiten nach
Patienten-Vorauswahl und Zuweisung sowie begleitende Überwachung durch
Dr. H. Puschmann
4. Eigenverantwortliche Patientenbetreuung in eigener Sprechstunde
und bei Hausbesuchen (kontinuierlich bis zum Ende der
Weiterbildung)
Neben ungeplanten Akutbehandlungen umfassende Langzeitbetreuung
festgelegter Patienten incl. Hausbesuchen, Vorsorgen, Nachsorgen, DMPs.
5. Phasenunabhängig über die gesamte Weiterbildungszeit Teilnahme
an Fortbildungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen
Strukturierte Teilnahme am praxisinternen QM, an den zweimonatlichen
Qualitätszirkeln der Selmer Ärzte und an externen
Fortbildungsveranstaltungen. Teilnahme an Besprechungen mit unseren
Netz-Kooperationspartnern, mit Außendienstmitarbeitern und mit dem
Wirtschafts- und Steuerberater.
1. Einführungsphase (1 Woche)
Ziel dieser Einführungs- und Informationsphase:
- Gestützt auf die in unser QM implementierten Checklisten, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen rasche räumliche, personelle und sachliche Orientierung des PA in der Praxis zur Befähigung eines sachorientierten Handelns, dies insbesondere auch bei Notfällen. Kennenlernen der spezifischen Praxisbesonderheiten.
Maßnahmen:
- Während der ersten Woche der Weiterbildungszeit des PA bis auf Notfälle weitestgehend alleinige Führung unserer Bestell-Praxis durch Frau Dr. G. Puschmann-Reuter; damit Eröffnung ausführlicher und vor allem ungestörter Möglichkeiten der in dieser VA niedergelegten strukturierten Informationsvermittlung.
- Überprüfung des schriftlichen Ausbildungsvertrages einschließlich der Honorierungsregelung, Klärung der Arzt-Haftpflichtversicherungsfragen und BG-lichen Absicherung, Überprüfung des Impfschutzes; Unterzeichnung einer Schweigepflichterklärung, Regelung der Arbeitszeiten und Urlaubszeiten.
- Bekanntmachung mit den ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeitern und deren Funktionen in unserem QM; Anfertigung eines Namensschildes.
- Vertrautmachung mit unserem Praxisleitbild (B.1.1.1 SP), dem Praxis-Flyer (U.8.1 MgU) und unserer Website (www.Dr-Puschmann.de) mit den dort implementierten Downloadfunktionen.
- Räumliche Anordnung der Praxis, routinemäßige standardisierte Patientenwege in der Praxis, Fluchtpläne. Ausstattung und Funktion der einzelnen Räume, sterile und unsterile Bereiche.
- Darstellung der an das GA meldepflichtigen Erkrankungen anhand der neuesten Listen
- Demonstration der diagnostischen und therapeutischen Gerätschaften und Hilfsmittel.
- Hygienemanagement (D.1), speziell Händedesinfektion (D.2.1.1 AA), Oberflächendesinfektion (D.2.2 AA), Entsorgung (D.2.5.1 VA).
- Einführung in unser Notfallmanagement (T1; T.2) mit den entsprechenden Notfallplänen; Demonstration des Notfallkoffers (T.3.1 CL), des Defibrillators und der Notfallapotheke.
- Einrichtung einer eigenen Arzt-Besuchstasche nach unserer entsprechenden Checkliste (T.6.1 CL).
- Erklärung der Praxis-EDV (H.1; H.2), speziell unseres Arztprogramms und der diesbezüglichen Sicherungsmaßnahmen (H.2.1.1 AA); Zugang zum KV-Safenet und zum Internet; Gemeinsame Übungen im Umgang mit allen Programmen unserer EVD; Zugang zu Fortbildungsliteratur und Periodika
- Demonstration unseres Qualitätsmanagements (QM), das in unserer Praxis als elektronische Dateiensammlung existiert und jederzeit von allen 8 EDV-Arbeitsplätzen eingesehen und ausgedruckt werden kann.
2. Begleitungsphase (je nach Ausbildungsstand 6-8 Wochen)
Ziel dieser Begleitungsphase:
- Vermittlung einer umfassenden Übersicht über unsere Praxis-, Netz- und Kooperationsstrukturen; Einblick in die bei uns etablierten Patienten-Behandlungspfade und vollständiges Kennenlernen des alltäglichen Praxisablaufes einschließlich unterschiedlicher Abrechnungsmodi.
Maßnahmen:
- Begleitung des Herrn Dr. H. Puschmann bei allen ärztlichen Praxistätigkeiten, einschließlich Hausbesuchen und Versorgungen im Altenheim, in der Kurzzeitpflege und im Hospiz. Kennenlernen spezifischer Probleme der derzeit krankheitsbedingt besonders häufig unsere Praxis aufsuchenden Patienten und deren Bezugspersonen.
- Vertieftes Kennenlernen der Mitarbeiter, deren Arbeitsplatzbeschreibungen, der Funktionen innerhalb unseres QM und aller wesentlichen Praxisabläufe (B.2.1 VA; B.2.2 SP; B.2.3 SP).
- Teilnahme am strukturierten täglichen Team-Stehkonvent zu Beginn der Sprechstunden mit relevanten Nach- und Vorbereitungen sowie Teilnahme an den monatlichen QM-Sitzungen (B.3).
- Kennenlernen der typischen und häufigsten Beratungs- und Behandlungsanlässe einer Hausarztpraxis sowie deren klinischer und apparativer Differentialdiagnostik und medikamentöser aber auch nichtmedikamentöser Therapie, hier insbesondere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln; In diesem Zusammenhang bereits hier Darstellung der den Patienten zur Verfügung stehenden Eigenmaßnahmen (Selbsthilfe, Sport- und Ernährungsgruppen, Beratungsstellen, psychosoziale Dienste etc.).
- Vermittlung der Bedeutung einer wirtschaftlichen, aber eben auch notwendigen und ausreichenden Behandlung im Spagat zwischen Regressdrohung der Krankenkassen und dem juristischem Vorwurf einer nicht optimalen Versorgung des Patienten.
- Kenntnis der sogenannten "Negativliste" (M.4.1 SP) und ähnlicher Behandlungsausschlüsse zu Lasten der GKV, aber auch deren Ausnahmen.
- Demonstration der Möglichkeiten unseres Arzt-EDV-Programmes bei Dokumentation, Befundsuche, Recherchen (z.B. Medikamentendatenbank), Verordnungen, Abrechnung etc. und bei der Bewältigung des umfangreichen Formularwesens im Sinne einer weitgehenden "papierlosen" Praxis.
- Erklärung der abrechnungstechnischen Besonderheiten bei GKV- Patienten (L.2), Mitgliedern sogenannter "Sonstiger Kassen" und verschiedenen Privatpatienten (L.3) sowie bei berufsgenossenschaftlichen Behandlungs-fällen; Einführung in das Reha-Kurwesen und die diesbezüglichen verschiedenen Antragsverfahren; Erklärung des Schwerbehinderten-Verfahren.
- Vermittlung strukturierter Diagnose- und Behandlungsabläufe (P.1 bis P.8) sowie Hinweise auf alle anderen an Prozess- und Ergebnisqualität orientierten Praxisabläufe, wie sie als Checklisten (CL), Arbeitsanweisungen (AA), Verfahrensanweisungen (VA), Statusprotokolle (SP) und Mitgeltende Unterlagen (MgU) in unser QM implementiert wurden.
- Persönliches Kennenlernen unserer Kollegen in Selm und Umgebung im Rahmen unseres regelmäßigen Qualitätszirkels, der umliegenden Krankenhäuser mit ihren Spezialabteilungen sowie unserer nicht-ärztlichen Kooperationspartner (Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergo-therapeuten, Logopäden, Apotheken, Hospizdienste, ärztlicher und nichtärztlicher Palliativmedizinischer Dienst) unter Zuhilfenahme der bei uns geführten indikationsspezifischen Adress-Listen (M.5), die im Bedarfsfall auch ausgedruckt und dem Patienten mitgegeben werden können.
3. Phase der noch selektierten, aber bereits weitgehend selbstständigen Tätigkeit (8 Wochen)
Ziel dieser Phase:
- Gestützt auf die allgemein geltenden Leitlinien und die spezifischen Richtlinien unserer Praxis zunehmend eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit nach Vorauswahl und Zuweisung sowie Begleitung und Überwachung durch Herrn Dr. H. Puschmann; Selbstständiger Vorbearbeitung von Formularen, Attesten und Anfragen; Einübung verbaler und nontverbaler Kommunikationstechniken mit besonderem Schwerpunkt eines empathischen Patienten-Zugangs und eigener eigenen Öffnung für das Erkennen psychosozialer Zusammenhänge.
Maßnahmen:
- Von Herrn Dr. Puschmann werden bestimmte Patienten selektiert, dem PA zugewiesen und von diesem selbstständig behandelt. Dabei sollen sowohl Akutfälle mit differentialdiagnostischer Herausforderung als auch Langzeitbehandlungsfälle mit der Erfordernis einer Langzeitbetreuung und kontinuierlichen ärztlichen Führung berücksichtigt werden. Das Einverständnis des Patienten soll - wenn immer möglich - zuvor eingeholt werden.
- Falls diagnostische oder therapeutische Unklarheiten bestehen, soll sofort Herr Dr. H. Puschmann oder ersatzweise auch Frau Dr. Puschmann-Reuter hinzugezogen werden. In allen anderen Fällen sollen am Ende der Sprechstunde mit Hilfe des Tagesprotokolls die Behandlungsfälle und die getroffenen ärztlichen Entscheidungen kurz durchgesprochen werden.
- Rezepte, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden bereits selbstständig ausgestellt, Krankenhauseinweisungen aber mit Dr. H. Puschmann besprochen.
- Bei den täglichen Besprechungen soll großer Wert auf das Kennenlernen und Umsetzen evidenzbasierter Leitlinien oder vergleichbarer Standards gelegt werden. Es soll aber auch aufgezeigt werden, dass in begründeten Fällen von diesen Schemata abgewichen werden kann. Auf die diesbezügliche Dokumentation der Entscheidungsfindung wird besonders hingewiesen.
- Atteste, Briefe, Anträge und Anfragen der Kassen und Versicherungen sollen vom PA bereits selbstständig vorbearbeitet, aber vor der Herausgabe mit Herrn Dr. H. Puschmann durchgesprochen und von ihm abgezeichnet werden.
4. Phase der eigenverantwortliche Patientenbetreuung in eigener Sprechstunde und bei Hausbesuchen (bis zum Ende der Weiterbildung)
Ziel dieser letzten Ausbildungsphase:
- Befähigung zur umfassenden Akut- und Langzeitbetreuung unselektierter Patienten incl. Einsatz der Praxisgeräte; Durchführung von Vorsorgen, Nachsorgen, DMPs etc.; Erlernung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise; Motivation der Patienten zu eigenverantwortlicher Mitwirkung am Behandlungsprozess; Vertiefung von Interaktionsstrukturen.
Maßnahmen:
- Führen einer eigenen Assistenten-Sprechstunde mit einem unselektierten Patientengut, wobei aber unseren Patienten - wie bisher auch in unserer Gemeinschaftspraxis - weiterhin die Wahlmöglichkeit gegeben werden soll, sich den behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn auszusuchen. Einübung strukturierter differentialdiagnostischer Abklärungen und bewährter therapeutischer Behandlungspfade.
- Zusammenstellung einer festen Gruppe von nicht transportfähigen Patienten, die bei entsprechender Indikation vom PA regelmäßig zu Hause oder im Heim besucht werden sollen.
- Ein großer Wert soll auf Vorsorgeuntersuchungen (N.1), Nachsorgen (N.7), DMPs (N.2), Schulungen sowie andere prophylaktische Methoden der Gesundheitserhaltung gelegt werden; Impfungen sollen entsprechend der STIKO-Empfehlungen (N.3) durchgeführt werden.
- Besonderer Wert ist auf die Kenntnis familiärer Zusammenhänge sowie psychosozialer Gegebenheiten zu legen im Sinne einer anzustrebenden ganzheitlichen Familienmedizin.
- Schwerpunktartig sollen auch alle Belange der Palliativmedizin (O.1) einschließlich einer suffizienten Schmerztherapie, aber nicht zuletzt auch einer patientenzentrierten Gesprächsbegleitung besprochen und eingeübt werden.
- Die Bedeutung von gesunder Ernährung, ausreichender Bewegung und Stressbewältigungsstrategien sowie Entspannungsübungen soll immer dann angesprochen werden, wenn eine entsprechende Relevanz besteht.
- Eigenverantwortlicher Umgang mit den diagnostischen und therapeutischen Geräten und den anderen Praxishilfsmitteln.
- Wie in Phase 3 soll auch in Phase 4 täglich eine Kurzbesprechung der Behandlungsfälle mit Herrn Dr. H. Puschmann an Hand des Tagesprotokolles erfolgen.
5. Phasenunabhängig über die gesamte Weiterbildungszeit Teilnahme an Fortbildungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Teilnahme an ökonomischen Entscheidungen
Ziel dieses Weiterbildungsschrittes:
- Vertieftes Kennenlernen der politischen und ökonomischen Hintergründe einer Vertragsarzt-Praxisführung mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten; Einführung in die Aufgaben eines Arbeitgebers; Erarbeitung einer eigenen perspektivischen Zielsetzung einschließlich Herauskristallisierung von geeigneten Behandlungsschwerpunkten zur Planung einer späteren sowohl den Lebensunterhalt sichernden als auch befriedigenden, weil qualitätsorientierten und patientenzentrierten selbstständigen Praxistätigkeit.
Maßnahmen:
- Wann immer zeitlich möglich Hospitationen bei den in unserer Praxis vorgehaltenen speziellen genehmigungspflichtigen bzw. fortbildungs-abhängigen Tätigkeiten wie Chirotherapie, Sportmedizin, kleine Chirurgie, Ernährungsmedizin, Akupunktur, TCM, suchtmedizinische Prävention und Psychotherapie.
- Teilnahme am Rufdienst, kollegialen Vertretungsdienst und KV-organisierten Notdienst unter besonderer Beachtung der ab 2011 geltenden neuen Regelungen.
- Teilnahme am praxisinternen QM mit den täglichen und monatlichen Teambesprechungen, an den zweimonatlichen Qualitätszirkeln der Selmer Ärzte, an externen Fortbildungsveranstaltungen, an Besprechungen mit unseren Netz-Kooperationspartnern und mit Außendienstmitarbeitern.
- Einbindung in alle in unserer Praxis etablierten und strukturierten Qualitäts-sicherungsmaßnahmen wie insbesondere Fehlermanagement (J.1), Risikomanagement (J.3) , Beschwerdemanagement (J.2), Patienten-befragungen (B.7.3.1 AA), Mitarbeiterbefragungen (B.7.2.1 AA) , Qualitäts-berichte (B.9), Datensicherung (H.2.1.1 AA), Brandschutz (E.1), Unfallverhütung (E.3), Gefährdungsbeurteilung (E.5) und Arbeitsschutz (E.2); damit allmähliche Entwicklung eines Qualitätsbewusstseins.
- Kennenlernen wichtiger vertragsärztlicher Strukturen wie z.B. Zwangsmitgliedschaften (KVWL, ÄKWL), freiwillige Mitgliedschaften (z.B. Ärzteverein, Hausärzteverband) und Besonderheiten bei GKV, PKV, sogenannten "Sonstigen Kassen" und BGs.
- Kennenlernen von ärztlichen Kooperationsstrukturen, insbesondere auch fachübergreifenden und ortsübergreifenden Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen.
- Einblick in den aktuellen umfangreichen Schriftverkehr mit der KVWL, der Ärztekammer, der BGW und dem Gesundheitsamt mit den von diesen Stellen wahrgenommenen Kontrollfunktionen.
- Aufzeigen der mit der Führung einer Praxis verbundenen nichtärztlichen Anforderungen wie Arbeitgebertätigkeiten, Personalführung, Reparaturen, Renovierungen, Planung von Ersatz- und Neuinvestitionen.
- Vermittlung der Risiken und Chancen, die dem durch politische und standespolitische Eingriffe verbliebenen Rest an ärztlicher Freiberuflichkeit noch innewohnen; Teilnahme an den Besprechungen mit dem Steuerberater und Wirtschaftsberater; Erarbeitung von Eckdaten einer erfolgreichen Praxisführung, insbesondere durch Kontrolle der Ausgabenseite; Bedeutung einer kontinuierlichen eigenen Burn-out-Prophylaxe.
- Einblick in die Quartalsabrechnungen der KVWL und deren regelmäßige Kürzungen durch Regelleistungsvolumina (RLV) und Qualitätsgebundene Zusatzvolumina (QZV).
- Einbindung in die Überlegungen zur Teilnahme an den seit 2010 angebotenen Hausarztzentrierten Verträgen (O.3; O.4).