Akupunkturpraxis Dr. Gertraud Puschmann-Reute

Akupunkturpraxis FÄ Dr. Gertraud Puschmann-Reuter

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Download meines TCM- und Akupunktur-Paxisflyers
mit detaillierten Angaben zu notwendigen Ivestitionen.

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Einige Vorbemerkungen:

In China und auch von erfahrenen Ärzten bei uns im Westen wird die Akupunktur im Rahmen der so genannten Traditionell Chinesischen Medizin (TCM) erst nach ausführlicher Anamnese und Befunderhebung angewendet. Und darin unterscheidet sich diese ganzheitliche Akupunktur ganz entscheidend von der reinen Schmerzakupunktur. Die Erstuntersuchung nach TCM mit ausführlicher Anamnese und Befunderhebung dauert ca. 50-60 min und umfaßt zusätzlich zu klassisch-westlichen Verfahren:

  • Zungen- und Pulsdiagnostik
  • Bauchdeckendiagnostik
  • Erhebung der Ernährungsgewohnheiten
  • Erfassen von individuellen Lebensgewohnheiten
  • Berücksichtigung des individuellen Konstitution

Bei der Behandlung von Schwächezuständen und bei Erkrankungen, die von "innen" kommen ist nach TCM zusätzlich eine Anwendung von Heilkräutern erforderlich. Diese Zusatztherapie ist häufig die Voraussetzung für einen guten Behandlungserfolg. Leider aber werden weder die für diese Behandlung erforderlichen ärztlichen Leistungen noch die Kräuterzubereitungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Ob die Privatkassen und Zusatzversicherungen die Kosten übernehmen (was meist der Fall ist), sollten Sie sicherheitshalber vor der Behandlung abklären.

Es kann zusätzlich zur Akupunktur eine Moxibustion (= Wärmeanwendung durch Verbrennung des Moxakrautes "Artemisia vulgaris") nach TCM erforderlich werden. Bei manchen Störungen und Erkrankungen bringt erst diese Zusatztherapie mit den sogenannten "heißen Nadeln" den entscheidenden Durchbruch. Leider aber wird auch diese Behandlung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Bei Privatkassen und Zusatzversicherungen gibt es allerdings in der Regel keine Probleme.

Gesetzliche Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit die Kosten außschließlich für Schmerzakupunkturen, allerdings nur bei folgenden chronischen Erkrankungen:

  • Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS-Syndrom)
  • Arthroseschmerzen in den Kniegelenken (Gonarthrose)

Die von den gesetzlichen Krankenkassen vergüteten Akupunkturbehandlungen beschränken sich auf reine Schmerzakupunkturen ohne Ergründung der ganzheitlichen Zusammenhänge. Eine solche Therapie kann keine bleibenden Erfolge erzielen.

Die Behandlung.aller anderen Erkrankungen und auch die häufig so wichtige ergänzende Moxibustion und Zusatztherapie mit östlichen und westlichen Heilkräutern wird derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.

Entsprechend der Symptome werden bei der reinen Schmerzakupunktur Akupunkturnadeln ohne vorherige vertiefende Anamnese und Diagnostik und ohne Berücksichtigung von Zusammenhängen und Ursachen an festgelegten Punkten gesochent. Das geht bei vielen Akupunkturärzten sehr schnell. Neuere Untersuchungen an der Charité in Berlin haben aber ohnehin gezeigt, daß es bei Schmerzakupunkturen völlig unerheblich ist, an welche Akupunkturpunkte die Nadeln gesetzt werden. Scheinakupunkturen helfen offenbar genau so gut wie "echte" Akupunkturen.

Vergleichbar ist der Ansatz diese Schmerzakupunktur mit der Ihnen bestimmt bekannten Schmerztherapie durch deutsche Schmerzkliniken und ambulanter Schmerzärzte. Eine Behandlung der zugrunde liegenden Ursachen ist nicht mehr das Ziel. Man hat als Arzt und Patient sozusagen kapituliert und begnügt sich mit einer reinen vorwiegend medikamentösen Schmerzunterdrückung. Bei machen Erkrankungen, wie z.B. Tumorleiden im Endstadium bleibt ja oftmals auch keine andere Behandlung übrig. Die individuelle Akupunkturbehandlung vieler nach TCM heilbarer Krankheiten verfolgt aber andere, höhere Ziele.

Wir führen in unserer Praxis aus den oben genannten Gründen keine von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschußten Schmerzakupunkturen durch. Nach unserer Auffassung sind solche Akupunkturen nichts als ein Werbegag der gesetzlichen Krankenkassen und für manche Ärzte ein schnelles Zubrot. Uns berichten Patienten, daß auswärts durchgeführte Akupunkturbehandlungen vom betreffenden Arzt in weniger als 5 Minute erledigt worden sind. Noch Fragen?

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Homöopathie und Naturheilkunde:

Die privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren und Homöopathie übernehmen in der Regel uneingeschränkt die klassische Akupunktur und die weiteren Behandlungen nach der Traditionell Chinesischen Medizin (TCM). Voraussetzung ist, dass der Arzt Vollausbildungen mit Abschlußprüfung und B-Diplom in Traditionell Chinesischer Medizin, Akupunktur und Ernährungsmedizin vorweisen kann. Diese Voraussetzungen sind in unserer Praxis erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn einer Akupunktur und Behandlung nach TCM mit einem von uns erstellten Voranschlag an Ihre Kasse zu wenden.

Selbstzahler:

Sollte Ihre Versicherung eine notwendige und von Ihnen gewünschte Akupunkturbehandlung oder Behandlung nach TCM nicht bezahlen, erstellen wir Ihnen gern einen speziellen individuellen Voranschlag. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie auf dieser Basis einen privaten Behandlungsvertrag mit uns abschließen wollen. Die Rechnung kann in diesem Fall je nach Wunsch sofort nach jeder Akupunktursitzung oder am Ende der gesamten Behandlungsserie ausgefertigt werden.

Gern erstellen wir Ihnen in diesem Fall auch eine detaillierte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung der von Ihnen selbst übernommenen Akupunkturbehandlung. Zusammen mit der Rechnung können die Beträge dann oftmals auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dr. G. Puschmann-Reuter

Sie erreichen Frau Dr. Puschmann-Reuter unter

Telefon: 02592 670676
Mobil: 01718425961
Fax: 02592 670172

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